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Wahlbezirk 50

Stand: Mi., 03.03.2010

Wahlkreisbewerber: Detlev Dierkes

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Schwarz-Rotes Monopoly: Mission Impossible
 
Wer die Beratungen des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Telgte zum Bebauungsplan Klatenberg Ost verfolgt hat, den wird die deutliche Kritik des Oberverwaltungsgerichts an dessen Inhalt wie auch an dessen Zustandekommen nicht wirklich überrascht haben. Schließlich waren die "Macher" sämtlich anwesend, als von Seiten der FDP, den Grünen wie auch der damaligen CWU/UWG grundsätzliche Abwägungsdefizite des Bebauungsplans aufgezeigt wurden. Schon damals hatten nicht wenige Ratsmitglieder beanstandet, dass die Belange der Anwohner kaum Berücksichtigung fanden. Stattdessen war die Diskussion ebenso wir die Beschlussfassung von dem Gedanken dominiert, mit dem Bebauungsplan eine seriöse Nachfolgenutzung des Michaels-Heim-Geländes zu schaffen. Aufgrund meiner rechtlichen Bedenken wurde die Beratung sogar ein Mal vertagt, um dann allerdings gegen die bekannten Einwände Baurecht zu schaffen.
 
Auch städteplanerische Erwägungen im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets hat die Ratsmehrheit trotz eindeutiger Stellungnahme der FDP seinerzeit nicht ausreichend gewürdigt. Überraschen konnte es also nicht, dass dieses Vorhaben nun vom Oberverwaltungsgericht wegen vielfältiger Mängel ausgebremst wurde.
 
Planung auf Zuruf, gleichsam monopolyartiges Schaffen, wie es hier von CDU und SPD praktiziert wurde, darf nach Auffassung der Telgter Liberalen keine Wiederholung finden. Richtschnur des Planungshandelns der Stadt können und dürfen nur städtebauliche Maßgaben sein. Insbesondere die Interessen sog. Investoren haben hier nichts verloren. Nur zur Klarstellung: Privatwirtschaftliches Engagement, Ideen und Visionen sind immer willkommen. Sie finden aber dort ihre Grenzen, wo die Interessen des Gemeinwohls dem kommerziellen Kalkül entgegenstehen. Auf keinen Fall dürfen die wirtschaftlichen Erwägungen des Investors zum Selbstzweck des Handelns der Verwaltung werden. Erst recht nicht zum Objekt von Selbstdarstellungen in der Politik. Es ist deshalb zu hoffen, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bei den Betroffenen jetzt zu einem entsprechenden Umdenken führen wird. Mit der FDP wird deshalb auch in der Sache künftig nicht mehr zu machen sein, als es dem ursprünglichen rein städtebaulich motivierten Auftrag des Rates an die Verwaltung entspricht, nämlich eine seriöse Nachfolgenutzung des Michaels-Heim-Geländes zu schaffen unter planerischer Sicherung einer soliden Zukunft des Altenheimes.